Die Mediation kann eine sehr interessante und lohnende Alternative sein.
Eine Mediation ist für Sie geeignet, wenn Sie als Paar Ihre Trennung einvernehmlich regeln möchten. Sie wollen keinen Schriftverkehr führen und/oder ein Gericht über Fragen des Umgangs mit den Kindern, der Wohnung oder finanzielle Themen wie Unterhalt, Zugewinn, Vermögensauseinandersetzung etc. entscheiden lassen.
Kurzum: Sie wünschen eine schnelle und effektive Lösung.
Belastende Themen können in einem geschützten Rahmen, den ich Ihnen biete, geklärt und gelöst werden.
Als Mediatorin bleibe ich stets neutral und führe Sie durch ein strukturiertes Verfahren, an dessen Ende eine gütliche und verbindliche Vereinbarung steht. Allerdings darf ich Sie als Mediatorin weder rechtlich beraten noch vertreten.
Die Mediation ersetzt nicht das Scheidungsverfahren. Es kann das Verfahren aber erheblich beschleunigen und sogenannte Folgeverfahren (Unterhalt, Zugewinn etc.) werden vermieden, weil Sie hierüber selbst eine Einigung gefunden haben.
„Herzlichen Dank für Ihre hervorragende Arbeit.“ C.S.
„Sie haben uns sehr geholfen.“ A.L.
Vorgespräch
Ich biete Ihnen ein Vorgespräch an, wenn Sie nicht sicher sind, ob eine Mediation für Sie das richtige Verfahren ist.
Das Vorgespräch findet mit beiden Partner statt, damit ich meine Neutralität wahren kann. Bitte seien Sie daher nicht überrascht, wenn ich Sie bei einem Erstkontakt am Telefon oder per Mail nicht nach Details zu Ihrem Anliegen frage.
Checkliste zur Vorbereitung einer Mediation
- Welche Themen möchten Sie klären? Umgang, Sorgerecht, finanzielle Fragen wie Unterhalt, Wohnung, Vermögen, Verbindlichkeiten?
- Gibt es oder gab es bereits Verfahren vor dem Familiengericht?
- Gibt es einen Ehevertrag oder sonstige Vereinbarungen zwischen Ihnen?
Diese Liste ist keineswegs abschließend. Ihre zu klärenden Themen werden im Rahmen einer Mediation ausführlich erfaßt.
Es ist empfehlenswert, wenn Sie vor oder während eines Mediations-verfahrens eine rechtliche Beratung in Anspruch genommen haben. Denn als Mediatorin darf ich Ihnen selbst keine Rechtsberatung anbieten.